Ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreien

Problematische Entscheidung der KVBW: Notfallpraxen sollen geschlossen werden

Die Nachricht diese Woche, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Schließung weiterer Notfallpraxen beschlossen hat, sorgt im Südwesten und im Landkreis Esslingen für Unruhe. In Kirchheim unter Teck soll eine Notfallpraxis geschlossen werden. Die Menschen werden aufgefordert, im Fall der Fälle in die Notfallpraxis nach Nürtingen zu gehen. Der Landtagsabgeordnete des Wahlkreis Nürtingen ist besorgt über die Entwicklungen: 

„Bei der ersten Schließungswelle nach dem Urteil des Bundessozialgerichts war der Landkreis Esslingen nicht betroffen. In der jetzigen Runde aber ist die Notfallpraxis in Kirchheim unter Teck von der Schließung bedroht. Da die Notfallpraxen in Nürtingen, Filderstadt und Esslingen wohl nicht betroffen sind, gibt es glücklicherweise keinen völligen Kahlschlag. Aber es geht nicht an, dass die drittgrößte Stadt des Landkreises ohne eine solche Anlaufstelle verbleiben soll. Die Menschen im Umkreis werden nicht unbedingt nach Nürtingen oder deutlich weiter fahren, wenn sie ein Problem haben, sondern die Notaufnahme des Kirchheimer Klinikums aufsuchen. Das ist menschlich verständlich, bedeutet aber eine neue Belastung der Notaufnahme mit Fällen, die durch eine Notfallpraxis bearbeitet werden könnten. Aber selbst wenn auf andere Notfallpraxen ausgewichen wird, führt das dort zu entsprechenden Mehrbelastungen, die zwangsläufig einen Kapazitätsaufbau notwendig machen würden. 
Ein Jahr nach dem Urteil ist die Situation noch nicht geklärt. Hier wäre der Bundesarbeitsminister Heil meines Erachtens in der Pflicht, den ärztlichen Bereitschaftsdienst analog zum notärztlichen Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Die Kassenärztliche Vereinigung im Land hat bisher leider keine andere Lösung als die Schließung von Notfallpraxen angeboten. Hier muss Gesundheitsminister Lucha eingreifen und eine für die Bürgerinnen und Bürger eine angemessene Lösung forcieren. Dazu gehört auch eine transparente Krankenhausplanung, die mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung vernetzt wird.“

18.10.2024

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Aktuelles von Dennis Birnstock MdL

12. Juni 2025
Am 6. Juni 2025 war ich zu Gast im Podcast von Dosch & Meyer (#26) "Auf ein Gespräch mit: Dennis Birnstock MdL. Das Gespräch zu bildungs- und strukturpolitischen Themen im Land Baden-Württemberg. Die angesprochenen Themen waren: XXL-Landtag: Warum er dringend verkleinert werden muss und wer vom aktuellen Zustand profitiert. Hier kannst du abstimmen bzw. die Unterlagen downloaden um den Landtag zu verkleinern. https://www.fdpbw.de/volksbegehren Gesamtschule: Wunschtraum oder bildungspolitischer Irrweg? Grundschulempfehlung: Zurück zur Verbindlichkeit. Ja oder nein? Ganztagsbetreuung: Wer bezahlt das alles? Wir sprechen über Finanzierung, Realität und politische Worthülsen. Ganztagspflicht: Was bedeutet das konkret für Familien, Schulen und Kommunen? Werte-Gedöns vs. Werte-Genau: Wie Abgeordnete ihre Prinzipien verraten, wenn’s ums eigene Mandat geht. ️ 2026: Warum diese Wahl entscheidend wird und warum es nicht nur um weniger, sondern auch um bessere Politik geht. Das komplette Gespräch finden Sie hier: https://www.podcast.de/episode/689322841/26-auf-ein-gespraech-mit-dennis-birnstock-mdl 12.06.2025
5. Juni 2025
Zur Zweiten Beratung zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock : „Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften markiert einen wichtigen Schritt für die religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Baden-Württemberg. Durch die Vereinheitlichung der Regelungen zu den Untergliederungen der Religionsgemeinschaften sowie der Rechtsbereinigung werden Doppelregelungen vermieden und Übersichtlichkeit geschaffen. Wir Freie Demokraten begrüßen das Gesetz daher ausdrücklich, auch wenn wir uns bei einigen Aspekten – insbesondere bei der von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichenden Definition der Religionsgemeinschaft – eine Überarbeitung gewünscht hätten. Ein transparenter Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in unserer Gesellschaft kann und darf aber nicht erst im Erwachsenenalter beginnen, sondern sollte schon in der Schule ansetzen. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb dafür ein, den Ethikunterricht verpflichtend ab der ersten Klasse einzuführen. Kinder sollen frühzeitig lernen, andere Perspektiven zu verstehen, sich mit unterschiedlichen Lebensauffassungen auseinanderzusetzen und ein wertebasiertes Urteilsvermögen zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung weiterhin angeboten werden – für alle, die sich bewusst dafür entscheiden. Die heutige Debatte zeigt: Ein klarer rechtlicher Rahmen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist wichtig – aber ebenso entscheidend ist es, schon bei den Jüngsten das Fundament für Toleranz, Werteorientierung und ein demokratisches Miteinander zu legen. Dafür werden wir Freie Demokraten uns weiterhin mit aller Kraft einsetzen.“ 21.05.2025
3. Juni 2025
Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein signifikanter Anteil des Schwimmunterrichts in Grundschulen nicht stattfinden kann. Als einer der Gründe wurden fehlende Schwimmflächen genannt. Doch seit langem schon erreichen Nachrichten aus den Kommunen des Landkreises und des ganzen Landes die Politik, dass Schwimmbäder dringend saniert werden müssten und diese freiwillige Aufgabe der Städte und Gemeinden nur mit der Hilfe des Landes gestemmt werden kann. Zu Beginn des Jahres hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Bericht veröffentlicht, der ein Bädersterben prognostiziert, weil die Infrastruktur langsam zerbröselt. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dennis Birnstock, der auch sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, fragte bei der Landesregierung nach, wie es denn um den Erhalt der Schwimmbäder im Landkreis Esslingen bestellt ist. Die Antworten lassen ihn den Kopf schütteln: „Die Landesregierung lobt sich selber, wenn sie schreibt, dass die Versorgung der Menschen mit Schwimmbädern nur in Thüringen besser sei. Damit versucht sie wohl davon abzulenken, dass ihr bisheriges Engagement bei der Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich gering war. Es gab kein eigenes Förderprogramm des Landes in den vergangenen fünf Jahren und das, obwohl der Hauptgrund für ausfallenden Schwimmunterricht fehlende Wasserflächen sind. Alle von der Landesregierung genannten Förderungen erfolgten durch den Bund – darunter auch die zuletzt durchgeführte Sanierungsmaßnahme des Merckel’schen Bades in Esslingen. Ende letzten Jahres wurde der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Darin enthalten sind nun auch – nach jahrelangem Druck auch aus der Opposition – jährlich 30 Millionen Euro für den Erhalt der Schwimmbäder. Jetzt, sechs Monate nach der Haushaltsentscheidung, muss ich in der Beantwortung meiner Anfrage leider feststellen, dass die Förderung für 2025 noch gar nicht organisiert ist, weil die Änderung einer Verwaltungsvorschrift (SchulBau) noch nicht vollzogen ist. Man feiert sich also bereits seit einem halben Jahr für die Bereitstellung der Mittel, den Weg diese zu beantragen macht man jedoch nicht frei – das ist Schaufensterpolitik wie sie im Buche steht. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Verwaltungsvorschrift so schnell wie möglich fertigzustellen, damit die Kommunen das Geld auch abrufen können.“ 03.06.2025
26. Mai 2025
Das Schuljahr 2024/2025 geht auf die Zielgrade. Gleichzeitig beginnt gerade die Badesaison. Können unsere Kinder ausreichend gut schwimmen? Diese und andere Fragen wollte der FDP-Landtagsabgeordnete, Dennis Birnstock , für den Landkreis Esslingen beantwortet haben. Mittels einer Kleinen Anfrage forderte er diese von der Landesregierung ein. Die Antworten waren besser als erwartet aber auch mit dunklen Wolken am Horizont versehen: „Die meisten unserer Kinder erhalten Schwimmunterricht – aber eben nicht alle. 83,3 Prozent aller Schulen im Landkreis konnten im Schuljahr 2023/2024 Schwimmunterricht anbieten. Dies ist zwar mehr als im Landesdurchschnitt (79,5 %), kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei den Grundschülern eine Lücke klafft, die dringend geschlossen werden muss. Die Landesregierung versucht zwar diese Missstände zu beseitigen, aber leider nur halbherzig. Denn während das mobile Schwimmbecken „Wundine“ richtigerweise als ein Lösungsansatz von der Kultusministerin aufgeführt wird, haben die Regierungsfraktionen Grüne und CDU noch Ende letzten Jahres gegen unseren Haushaltsantrag für einen weiteren Ausbau des Wundine-Angebots gestimmt. Zudem wissen wir aktuell nicht, wie viele Schwimmlehrer künftig in den Ruhestand gehen werden und auch nicht, wie diese ersetzt werden sollen und können. Die datenbasierte Schulentwicklung, von der die Ministerin in ihrem letzten Buch sprach, betrifft ihr eigenes Haus bisher wohl nicht. Denn es heißt wie so oft: keine Daten vorhanden. Eine datenbasierte Personalentwicklung ist aber gerade für einen Bereich wie den Schwimmunterricht von großer Bedeutung, weil die Jüngsten wichtige Grundfertigkeiten benötigen, die ihr Leben retten können, und ihre Vermittlung nicht vom Zufall abhängen darf. Dabei darf man allerdings auch nicht die Verantwortung der Eltern außenvorlassen. Denn es ist eine Bildungspartnerschaft und im besten Fall, kann das eigene Kind schon vor dem Schuleintritt schwimmen. Die hierbei äußerst wichtigen Vereine, die auch vielfach in Schulkooperationen aktiv sind, gilt es sowohl finanziell als auch mit ausreichend Wasserflächen zu unterstützen.“ 26.05.2025
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