Auskömmliche kommunale Sportstättenbauförderung seitens des Landes ist keine Kür, sondern Pflicht

Landesregierung muss sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinandersetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch gehen

Zur Stellungnahme der Landesregierung auf den Antrag „Ausweitung der VwV Kommunale Sportstättenbauförderung“ – Drucksache 17 / 5771 sagt der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Nicht nur seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Sportvereine bzgl. Bau- und Sanierungsmaßnahmen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Deshalb ist eine auskömmliche landesseitige Sportstättenbauförderung unerlässlich dafür, einerseits den Sportbetrieb sicherzustellen und andererseits den Trägern zu signalisieren, dass sie auch langfristig nicht im Stich gelassen werden. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass etwaige Vorschriften stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag versucht, auf ungeklärte Fragen bzgl. der bestehenden Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sportstättenbau Antworten zu erhalten und eine Ausweitung ebendieser Verwaltungsvorschrift anzuregen. 

Die Antworten seitens der Landesregierung sind aus unserer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend. Zum einen finden die aktuell stark angespannte Zinslage sowie die massiv gestiegenen Baukosten keinen Niederschlag in der Verwaltungsvorschrift. Zum anderen ist unklar, wann welche Haushaltsmittel wie eingesetzt wurden. Aufgrund dieses Mangels an Transparenz ist es aus unserer Sicht schwer möglich abzuschätzen, wie hoch der genaue Bedarf an landesseitigen Fördermitteln zum Bau bzw. zur Sanierung kommunaler Sportstätten tatsächlich ist. 
Wir Freie Demokraten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Fördermitteln weitaus höher sein dürfte. Ein entsprechender Hinweis ist ein Satz aus der Stellungnahme unseres Antrags: ‚[Das] bewilligte Programmvolumen [übersteigt] teilweise die Mittel, die für Neubewilligungen von Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen. […] Das Programm war vor 2021 regelmäßig überzeichnet.‘ 
Aber auch auf die Frage, welche Sportstätten gefördert werden, liefert die Landesregierung eine ernüchternde Antwort: Schwimmbäder sind nach der derzeitigen Verwaltungsvorschrift – und werden es wohl auch künftig nicht – förderfähig sein. Eine Begründung dafür sucht man allerdings vergebens. Angesichts der dramatisch steigenden Zahl an Schwimmbadschließungen der letzten Jahre sowie der hohen Zahl an Nichtschwimmern unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Vorgehen der Landesregierung wenig nachvollziehbar. 

Wir Freie Demokraten appellieren an die Landesregierung, sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinanderzusetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch zu gehen. So wie sich die Lage derzeit gestaltet, darf es jedenfalls langfristig nicht bleiben.“

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5771_D.pdf 
 
25.01.2024

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Aktuelles von Dennis Birnstock MdL

12. Juni 2025
Am 6. Juni 2025 war ich zu Gast im Podcast von Dosch & Meyer (#26) "Auf ein Gespräch mit: Dennis Birnstock MdL. Das Gespräch zu bildungs- und strukturpolitischen Themen im Land Baden-Württemberg. Die angesprochenen Themen waren: XXL-Landtag: Warum er dringend verkleinert werden muss und wer vom aktuellen Zustand profitiert. Hier kannst du abstimmen bzw. die Unterlagen downloaden um den Landtag zu verkleinern. https://www.fdpbw.de/volksbegehren Gesamtschule: Wunschtraum oder bildungspolitischer Irrweg? Grundschulempfehlung: Zurück zur Verbindlichkeit. Ja oder nein? Ganztagsbetreuung: Wer bezahlt das alles? Wir sprechen über Finanzierung, Realität und politische Worthülsen. Ganztagspflicht: Was bedeutet das konkret für Familien, Schulen und Kommunen? Werte-Gedöns vs. Werte-Genau: Wie Abgeordnete ihre Prinzipien verraten, wenn’s ums eigene Mandat geht. ️ 2026: Warum diese Wahl entscheidend wird und warum es nicht nur um weniger, sondern auch um bessere Politik geht. Das komplette Gespräch finden Sie hier: https://www.podcast.de/episode/689322841/26-auf-ein-gespraech-mit-dennis-birnstock-mdl 12.06.2025
5. Juni 2025
Zur Zweiten Beratung zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock : „Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften markiert einen wichtigen Schritt für die religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Baden-Württemberg. Durch die Vereinheitlichung der Regelungen zu den Untergliederungen der Religionsgemeinschaften sowie der Rechtsbereinigung werden Doppelregelungen vermieden und Übersichtlichkeit geschaffen. Wir Freie Demokraten begrüßen das Gesetz daher ausdrücklich, auch wenn wir uns bei einigen Aspekten – insbesondere bei der von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichenden Definition der Religionsgemeinschaft – eine Überarbeitung gewünscht hätten. Ein transparenter Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in unserer Gesellschaft kann und darf aber nicht erst im Erwachsenenalter beginnen, sondern sollte schon in der Schule ansetzen. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb dafür ein, den Ethikunterricht verpflichtend ab der ersten Klasse einzuführen. Kinder sollen frühzeitig lernen, andere Perspektiven zu verstehen, sich mit unterschiedlichen Lebensauffassungen auseinanderzusetzen und ein wertebasiertes Urteilsvermögen zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung weiterhin angeboten werden – für alle, die sich bewusst dafür entscheiden. Die heutige Debatte zeigt: Ein klarer rechtlicher Rahmen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist wichtig – aber ebenso entscheidend ist es, schon bei den Jüngsten das Fundament für Toleranz, Werteorientierung und ein demokratisches Miteinander zu legen. Dafür werden wir Freie Demokraten uns weiterhin mit aller Kraft einsetzen.“ 21.05.2025
3. Juni 2025
Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein signifikanter Anteil des Schwimmunterrichts in Grundschulen nicht stattfinden kann. Als einer der Gründe wurden fehlende Schwimmflächen genannt. Doch seit langem schon erreichen Nachrichten aus den Kommunen des Landkreises und des ganzen Landes die Politik, dass Schwimmbäder dringend saniert werden müssten und diese freiwillige Aufgabe der Städte und Gemeinden nur mit der Hilfe des Landes gestemmt werden kann. Zu Beginn des Jahres hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Bericht veröffentlicht, der ein Bädersterben prognostiziert, weil die Infrastruktur langsam zerbröselt. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dennis Birnstock, der auch sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, fragte bei der Landesregierung nach, wie es denn um den Erhalt der Schwimmbäder im Landkreis Esslingen bestellt ist. Die Antworten lassen ihn den Kopf schütteln: „Die Landesregierung lobt sich selber, wenn sie schreibt, dass die Versorgung der Menschen mit Schwimmbädern nur in Thüringen besser sei. Damit versucht sie wohl davon abzulenken, dass ihr bisheriges Engagement bei der Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich gering war. Es gab kein eigenes Förderprogramm des Landes in den vergangenen fünf Jahren und das, obwohl der Hauptgrund für ausfallenden Schwimmunterricht fehlende Wasserflächen sind. Alle von der Landesregierung genannten Förderungen erfolgten durch den Bund – darunter auch die zuletzt durchgeführte Sanierungsmaßnahme des Merckel’schen Bades in Esslingen. Ende letzten Jahres wurde der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Darin enthalten sind nun auch – nach jahrelangem Druck auch aus der Opposition – jährlich 30 Millionen Euro für den Erhalt der Schwimmbäder. Jetzt, sechs Monate nach der Haushaltsentscheidung, muss ich in der Beantwortung meiner Anfrage leider feststellen, dass die Förderung für 2025 noch gar nicht organisiert ist, weil die Änderung einer Verwaltungsvorschrift (SchulBau) noch nicht vollzogen ist. Man feiert sich also bereits seit einem halben Jahr für die Bereitstellung der Mittel, den Weg diese zu beantragen macht man jedoch nicht frei – das ist Schaufensterpolitik wie sie im Buche steht. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Verwaltungsvorschrift so schnell wie möglich fertigzustellen, damit die Kommunen das Geld auch abrufen können.“ 03.06.2025
26. Mai 2025
Das Schuljahr 2024/2025 geht auf die Zielgrade. Gleichzeitig beginnt gerade die Badesaison. Können unsere Kinder ausreichend gut schwimmen? Diese und andere Fragen wollte der FDP-Landtagsabgeordnete, Dennis Birnstock , für den Landkreis Esslingen beantwortet haben. Mittels einer Kleinen Anfrage forderte er diese von der Landesregierung ein. Die Antworten waren besser als erwartet aber auch mit dunklen Wolken am Horizont versehen: „Die meisten unserer Kinder erhalten Schwimmunterricht – aber eben nicht alle. 83,3 Prozent aller Schulen im Landkreis konnten im Schuljahr 2023/2024 Schwimmunterricht anbieten. Dies ist zwar mehr als im Landesdurchschnitt (79,5 %), kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei den Grundschülern eine Lücke klafft, die dringend geschlossen werden muss. Die Landesregierung versucht zwar diese Missstände zu beseitigen, aber leider nur halbherzig. Denn während das mobile Schwimmbecken „Wundine“ richtigerweise als ein Lösungsansatz von der Kultusministerin aufgeführt wird, haben die Regierungsfraktionen Grüne und CDU noch Ende letzten Jahres gegen unseren Haushaltsantrag für einen weiteren Ausbau des Wundine-Angebots gestimmt. Zudem wissen wir aktuell nicht, wie viele Schwimmlehrer künftig in den Ruhestand gehen werden und auch nicht, wie diese ersetzt werden sollen und können. Die datenbasierte Schulentwicklung, von der die Ministerin in ihrem letzten Buch sprach, betrifft ihr eigenes Haus bisher wohl nicht. Denn es heißt wie so oft: keine Daten vorhanden. Eine datenbasierte Personalentwicklung ist aber gerade für einen Bereich wie den Schwimmunterricht von großer Bedeutung, weil die Jüngsten wichtige Grundfertigkeiten benötigen, die ihr Leben retten können, und ihre Vermittlung nicht vom Zufall abhängen darf. Dabei darf man allerdings auch nicht die Verantwortung der Eltern außenvorlassen. Denn es ist eine Bildungspartnerschaft und im besten Fall, kann das eigene Kind schon vor dem Schuleintritt schwimmen. Die hierbei äußerst wichtigen Vereine, die auch vielfach in Schulkooperationen aktiv sind, gilt es sowohl finanziell als auch mit ausreichend Wasserflächen zu unterstützen.“ 26.05.2025
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