Den Kommunen wieder ausreichend Luft zum Atmen geben
Grundsteuer bleibt eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen
Die Phase der Datenerhebung für die neue Grundsteuer ist inzwischen beendet und die ersten Grundsteuerbescheide wurden erlassen. Die Grundsteuerreform wurde durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt und durch die Bundesländer in teilweise unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt. In einer Kleinen Anfrage zur Grundsteuer im Landkreis Esslingen (17/7752 Grundsteuer im Landkreis Esslingen) fragte der Landtagsabgeordnete Dennis Birnstock
die Landesregierung nach ersten Ergebnissen und Erkenntnissen. Die Antworten waren im Detail nicht immer befriedigend, doch durchaus aussagekräftig:
„Die Landesregierung hat den Gemeinden und Städten mit ihrem eigenen Grundsteuermodell ein Ei ins Nest gelegt und sie damit weitgehend alleine gelassen. Kommunen im Landkreis Esslingen mussten wegen der Aufgabenlast mindestens 14 überwiegend befristete Stellen schaffen, um die Anforderungen zu erfüllen. Hier zeigt sich wieder einmal die überbordende Bürokratie im Land. Wir müssen die Verwaltung dringend einfacher gestalten und nicht mit jeder Neuerung den bürokratischen Apparat weiter aufblähen.
Die Antwort auf meine Fragen zeigte aber auch die große Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen berücksichtigt, im Landkreis Esslingen sind im Zeitraum 2019 bis 2023 mit rund 660.000 € pro Jahr überschaubar. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B im Landkreis wiederum sind im gleichen Zeitraum von 91 Millionen auf 98 Millionen Euro angestiegen. Schaut man sich die Entwicklung der Hebesätze der Grundsteuer B im Zeitraum seit 1999 an, so wird deutlich, dass die Hebesätze nur eine Richtung kennen: nach oben. Die einzigen Ausnahmen bilden Esslingen und Holzmaden, die den Hebesatz auch mal gesenkt haben. Der Grund der steigenden Hebesätze ist vermutlich der Versuch der Kommunen, die zusätzlichen Kosten durch die Aufgabenübertragung durch Bund und Land bei ausbleibendem Kostenausgleich, zu bewältigen. Aktuell werden die Hebesätze flächendeckend deutlich reduziert, um trotz der Grundsteuerreform aufkommensneutral zu bleiben. Ob sich danach die Entwicklung der steigenden Hebesätze fortsetzen wird, wird auch maßgeblich daran liegen, ob künftige Landes- und Bundesregierungen den Kommunen weiterhin Aufgaben zuweisen ohne sie auskömmlich zu finanzieren. Mein Ziel ist es jedenfalls, den Kommunen wieder ausreichend Luft zum Atmen zu geben.
14.01.2025
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Aktuelles von Dennis Birnstock MdL

Am 6. Juni 2025 war ich zu Gast im Podcast von Dosch & Meyer (#26) "Auf ein Gespräch mit: Dennis Birnstock MdL. Das Gespräch zu bildungs- und strukturpolitischen Themen im Land Baden-Württemberg. Die angesprochenen Themen waren: XXL-Landtag: Warum er dringend verkleinert werden muss und wer vom aktuellen Zustand profitiert. Hier kannst du abstimmen bzw. die Unterlagen downloaden um den Landtag zu verkleinern. https://www.fdpbw.de/volksbegehren Gesamtschule: Wunschtraum oder bildungspolitischer Irrweg? Grundschulempfehlung: Zurück zur Verbindlichkeit. Ja oder nein? Ganztagsbetreuung: Wer bezahlt das alles? Wir sprechen über Finanzierung, Realität und politische Worthülsen. Ganztagspflicht: Was bedeutet das konkret für Familien, Schulen und Kommunen? Werte-Gedöns vs. Werte-Genau: Wie Abgeordnete ihre Prinzipien verraten, wenn’s ums eigene Mandat geht. ️ 2026: Warum diese Wahl entscheidend wird und warum es nicht nur um weniger, sondern auch um bessere Politik geht. Das komplette Gespräch finden Sie hier: https://www.podcast.de/episode/689322841/26-auf-ein-gespraech-mit-dennis-birnstock-mdl 12.06.2025

Zur Zweiten Beratung zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock : „Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften markiert einen wichtigen Schritt für die religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Baden-Württemberg. Durch die Vereinheitlichung der Regelungen zu den Untergliederungen der Religionsgemeinschaften sowie der Rechtsbereinigung werden Doppelregelungen vermieden und Übersichtlichkeit geschaffen. Wir Freie Demokraten begrüßen das Gesetz daher ausdrücklich, auch wenn wir uns bei einigen Aspekten – insbesondere bei der von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichenden Definition der Religionsgemeinschaft – eine Überarbeitung gewünscht hätten. Ein transparenter Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in unserer Gesellschaft kann und darf aber nicht erst im Erwachsenenalter beginnen, sondern sollte schon in der Schule ansetzen. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb dafür ein, den Ethikunterricht verpflichtend ab der ersten Klasse einzuführen. Kinder sollen frühzeitig lernen, andere Perspektiven zu verstehen, sich mit unterschiedlichen Lebensauffassungen auseinanderzusetzen und ein wertebasiertes Urteilsvermögen zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung weiterhin angeboten werden – für alle, die sich bewusst dafür entscheiden. Die heutige Debatte zeigt: Ein klarer rechtlicher Rahmen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist wichtig – aber ebenso entscheidend ist es, schon bei den Jüngsten das Fundament für Toleranz, Werteorientierung und ein demokratisches Miteinander zu legen. Dafür werden wir Freie Demokraten uns weiterhin mit aller Kraft einsetzen.“ 21.05.2025

Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein signifikanter Anteil des Schwimmunterrichts in Grundschulen nicht stattfinden kann. Als einer der Gründe wurden fehlende Schwimmflächen genannt. Doch seit langem schon erreichen Nachrichten aus den Kommunen des Landkreises und des ganzen Landes die Politik, dass Schwimmbäder dringend saniert werden müssten und diese freiwillige Aufgabe der Städte und Gemeinden nur mit der Hilfe des Landes gestemmt werden kann. Zu Beginn des Jahres hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Bericht veröffentlicht, der ein Bädersterben prognostiziert, weil die Infrastruktur langsam zerbröselt. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dennis Birnstock, der auch sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, fragte bei der Landesregierung nach, wie es denn um den Erhalt der Schwimmbäder im Landkreis Esslingen bestellt ist. Die Antworten lassen ihn den Kopf schütteln: „Die Landesregierung lobt sich selber, wenn sie schreibt, dass die Versorgung der Menschen mit Schwimmbädern nur in Thüringen besser sei. Damit versucht sie wohl davon abzulenken, dass ihr bisheriges Engagement bei der Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich gering war. Es gab kein eigenes Förderprogramm des Landes in den vergangenen fünf Jahren und das, obwohl der Hauptgrund für ausfallenden Schwimmunterricht fehlende Wasserflächen sind. Alle von der Landesregierung genannten Förderungen erfolgten durch den Bund – darunter auch die zuletzt durchgeführte Sanierungsmaßnahme des Merckel’schen Bades in Esslingen. Ende letzten Jahres wurde der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Darin enthalten sind nun auch – nach jahrelangem Druck auch aus der Opposition – jährlich 30 Millionen Euro für den Erhalt der Schwimmbäder. Jetzt, sechs Monate nach der Haushaltsentscheidung, muss ich in der Beantwortung meiner Anfrage leider feststellen, dass die Förderung für 2025 noch gar nicht organisiert ist, weil die Änderung einer Verwaltungsvorschrift (SchulBau) noch nicht vollzogen ist. Man feiert sich also bereits seit einem halben Jahr für die Bereitstellung der Mittel, den Weg diese zu beantragen macht man jedoch nicht frei – das ist Schaufensterpolitik wie sie im Buche steht. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Verwaltungsvorschrift so schnell wie möglich fertigzustellen, damit die Kommunen das Geld auch abrufen können.“ 03.06.2025

Das Schuljahr 2024/2025 geht auf die Zielgrade. Gleichzeitig beginnt gerade die Badesaison. Können unsere Kinder ausreichend gut schwimmen? Diese und andere Fragen wollte der FDP-Landtagsabgeordnete, Dennis Birnstock , für den Landkreis Esslingen beantwortet haben. Mittels einer Kleinen Anfrage forderte er diese von der Landesregierung ein. Die Antworten waren besser als erwartet aber auch mit dunklen Wolken am Horizont versehen: „Die meisten unserer Kinder erhalten Schwimmunterricht – aber eben nicht alle. 83,3 Prozent aller Schulen im Landkreis konnten im Schuljahr 2023/2024 Schwimmunterricht anbieten. Dies ist zwar mehr als im Landesdurchschnitt (79,5 %), kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei den Grundschülern eine Lücke klafft, die dringend geschlossen werden muss. Die Landesregierung versucht zwar diese Missstände zu beseitigen, aber leider nur halbherzig. Denn während das mobile Schwimmbecken „Wundine“ richtigerweise als ein Lösungsansatz von der Kultusministerin aufgeführt wird, haben die Regierungsfraktionen Grüne und CDU noch Ende letzten Jahres gegen unseren Haushaltsantrag für einen weiteren Ausbau des Wundine-Angebots gestimmt. Zudem wissen wir aktuell nicht, wie viele Schwimmlehrer künftig in den Ruhestand gehen werden und auch nicht, wie diese ersetzt werden sollen und können. Die datenbasierte Schulentwicklung, von der die Ministerin in ihrem letzten Buch sprach, betrifft ihr eigenes Haus bisher wohl nicht. Denn es heißt wie so oft: keine Daten vorhanden. Eine datenbasierte Personalentwicklung ist aber gerade für einen Bereich wie den Schwimmunterricht von großer Bedeutung, weil die Jüngsten wichtige Grundfertigkeiten benötigen, die ihr Leben retten können, und ihre Vermittlung nicht vom Zufall abhängen darf. Dabei darf man allerdings auch nicht die Verantwortung der Eltern außenvorlassen. Denn es ist eine Bildungspartnerschaft und im besten Fall, kann das eigene Kind schon vor dem Schuleintritt schwimmen. Die hierbei äußerst wichtigen Vereine, die auch vielfach in Schulkooperationen aktiv sind, gilt es sowohl finanziell als auch mit ausreichend Wasserflächen zu unterstützen.“ 26.05.2025